Die Wohngebäudeversicherung.
3.Januar.2012
Grundsätzlich erstreckt sich die Versicherung auch auf die komplette fest installierte Hauselektrik, Heizungsanlagen, Wasserleitungen und Abwasserleitungen sowie Regenrinnen. Nebengebäude wie die Garage oder das Gartenhäuschen sind nur versichert, wenn diese in der Police eingetragen sind. Dabei gibt es regelmäßig Diskussionen, beispielsweise ob das Gewächshaus im Garten mit versichert ist. Alles, was fest mit dem Gebäude verbunden ist, gilt als versichert. Das ist in den meisten Fällen die mit dem Haus verbundene Garage.
Foto-www.handwerkernet.de
Foto: Sankt Gallen, mit sicht zum Gallusplatz.
Jeder Zusatzwunsch ergibt natürlich höhere Beiträge, deshalb sollte man genau überlegen, was man zusätzlich versichert. Wege und Gartenflächen sind wegen der Kostenersparnis lieber aus der Versicherung herauszuhalten. Außerdem werden Wege und andere Befestigungen meist so gebaut, dass diese auch einmal einen Sturm und Hagel widerstehen. Wie man es mit der speziell angefertigten Einbauküche hält, ist jeden selber überlassen.
Grundsätzlich kommt die Frage auf, was denn das Haus für einen Wert besitzt, um die Versicherungssumme festzulegen. Dabei ist für das Versicherungsobjekt der Wohnort entscheidend sowie auch das Wohnumfeld und die Bauart von Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus.
Weiterhin ist von Bedeutung, wie alt das Versicherungsobjekt ist und welche Modernisierungen wann durchgeführt wurden. Die Berechnung der Versicherungssumme ist nicht ganz leicht und wird nach einem speziellen Verfahren berechnet. Dies nennt sich "Versicherungswert 1914" und ergibt eine Angabe in Mark. Bei einem Neubau werden die Baukosten durch den jeweils jährlich gültigen Baukostenindex geteilt, um den "Versicherungswert 1914" zu erhalten. Das Statistische Bundesamt veröffentlicht jedes Jahr den aktuell gültigen Baukostenindex. Somit entsteht bei Abschluss der Versicherung ein zur Kalkulation in späteren Zeiten heranziehbarer Wert. Der "Versicherungswert 1914" wird im Schadensfall somit wieder mit dem aktuell gültigen Baukostenindex multipliziert und ergibt somit für das Jahr, wo der Schaden eintritt, einen aktuellen Versicherungswert. Bei notwendiger Neuerrichtung vom Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus würde somit diese ermittelte Summe ausgezahlt werden.
Text- ausschließliche Nutzungsrechte liegen bei www.handwerkernet.de
Zum Artikelanfang

