Die Wohngebäudeversicherung.
3.Januar.2012
Die Wohngebäudeversicherung dient der Erhaltung des Wertes vom Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus, wenn bestimmte im Vertrag fest definierte Schäden auftreten. Dabei übernimmt diese Gebäudeversicherung die Kosten, um den vorherigen Zustand wieder herzustellen. Um die Leistungen klar festzulegen, ist von dem Versicherungsobjekt eine Wertberechnung durchzuführen, die dann die erforderliche Versicherungssumme ergibt. Diese wird dann bei Abschluss der Gebäudeversicherung Vertragsbestandteil. Die Schäden wie beispielsweise Sturmschäden und Hagelschäden können dann nach Begutachtung seitens der Versicherung durch das entsprechende Handwerk wieder instand gesetzt werden. Dabei zahlt die Versicherung die Firmen aus dem Handwerk entsprechend dem vorher abgegebenen Angebot und der Rechnung. Generell gilt, dass die Wohngebäudeversicherung keine Pflichtversicherung ist. Dabei gibt es aber regionale Unterschiede. So ist in einigen Regionen eine Feuerversicherung gesetzlich vorgeschrieben. Diese ist direkt an das Gebäude gebunden und wechselt auch bei Verkauf der Immobilie automatisch den Besitzer.
Generell bietet die Wohngebäudeversicherung Versicherungsschutz gegen Feuerschäden, Sturmschäden, Hagelschäden und Wasserschäden. Es ist möglich, einzelne Leistungen zu versichern oder auch das Gesamtpaket. Wem die Kosten zu hoch sind, der kann eine Selbstbeteiligung vereinbaren und somit günstigere Policen erhalten. Grob fahrlässig ist es aber im Allgemeinen, wenn jemand sein Gebäude nicht versichert. Das ist besonders der Fall, wenn die Immobilie bei einem Schaden existenzbedrohende Probleme für den Eigentümer verursacht. Das gilt beispielsweise, wenn das Haus Wohnort und zugleich Arbeitsort bei selbstständiger Tätigkeit ist. Ein Feuer oder auch Wasserschaden würde somit die Existenzgrundlage der Bewohner vernichten. Diese Aussage gilt selbstverständlich ebenso für Sturmschäden und Hagelschäden, wenn dadurch die Bewohner des Hauses ihrem Handwerk nicht mehr nachgehen können, oder der Wohnraum beschädigt ist.
Im Einzelnen deckt die Gebäudeversicherung Schäden ab, die durch nachfolgend genannte Ereignisse entstehen. Das ist beispielsweise gegeben, wenn ein Feuer ausbricht und im Gebäude oder der mitversicherten Garage Schaden entsteht. Auch die Schäden durch Löschwasser sind versichert. Weiterhin deckt diese Versicherung Schäden bei Unwettern ab, unter anderem, wenn das Dach durch Sturm abgedeckt wird oder die Fassade Schaden nimmt. Beschädigen Hagelkörner die Rollläden oder anderes zahlt die Gebäudeversicherung ebenfalls. Ein Blitzeinschlag ist auch versichert. Oftmals entstehen durch den Blitzeinschlag Feuer, auch die elektrischen Anlagen, die fest installiert sind, können beschädigt werden. Tritt ein Rohrbruch in den oberen Etagen auf, kann dies Wasserschäden in den darunterliegenden Räumen verursachen. Ebenso ist man gegen einen Flugzeugabsturz versichert sowie auch gegen Explosionen. Abbruch und Aufräumarbeiten werden in allen Fällen ebenfalls bezahlt. Im Notfall wird sogar das Haus neu errichtet, wenn die Schäden eine Reparatur nicht mehr ermöglichen. Diese Beispiele zeigen wie wichtig es ist, diese Versicherung abzuschließen.
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