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Leistungen und Ausführungen eines Zimmereibetriebes

12.September.2011
Im Wohnungsbau und im Industriebau sind die Leistungen und Ausführungen eines Zimmereibetriebes immer wieder gefragt. Besonders der individuelle Bau von Einfamilienhäusern und Geschäftshäusern wird durch Betriebe aus dem regionalen Handwerk realisiert.
Der Zimmereibetrieb ist ein Fachbetrieb, der hauptsächlich für statische Konstruktionen im Bereich Holz und Balken zuständig ist. Die speziellen Kenntnisse werden schon in der Ausbildung vermittelt. Umfangreiche statische Eingriffe und Dachkonstruktionen werden in Zusammenarbeit mit Architekten entwickelt und realisiert. Dies ist notwendig, da die Baustatik geprüft sein muss. Die Ausführung obliegt dann dem versierten Fachbetrieb. Er erbringt die entsprechenden Leistungen und Ausführungen nach Bauplan. Die Tätigkeitsbereiche sind vielfältig.

Im Detail fertigt und erstellt der Zimmereibetrieb sämtliche Holzkonstruktionen im Bauwesen. Ebenso ist der Holzrahmenbau ein Fachgebiet, welches spezielle Fachbetriebe anbieten. Weiterhin werden Verschalungen im Außen- und Innenbereich hergestellt. Ein weites Betätigungsfeld ist auch der private Wohnungsbau beziehungsweise Hausbau. Es werden in Dächern Gauben eingebaut und auch Dachausbauten realisiert. Vordächer, Pergolen und Carports gehören ebenfalls zum Aufgabengebiet vom Zimmereibetrieb. Weiterhin ist der Bau von Loggien und Balkonen in Holzbauweise ein spezielles Aufgabengebiet von diesem Betrieb.

Die Leistungen und Ausführungen sind aber noch viel umfangreicher. Es werden Zäune, Dachüberstände, Wintergärten, Wärmedämmung, Außenverkleidungen und viele andere Zimmererarbeiten angeboten. Somit ist der Zimmereibetrieb ein spezialisierter Betrieb, der eng mit den anderen Gewerken im Handwerk zusammenarbeitet. Am Anfang jeder Leistung oder Ausführung fordert der Auftraggeber einen Kostenvoranschlag an. Mithilfe der vom Architekten oder Bauherrn zur Verfügung gestellten Unterlagen wird dann ein entsprechendes Angebot auf Basis vom Kostenvoranschlag ausgearbeitet. Dieses wird durch Annahme des Auftraggebers rechtsverbindlich. Der so erfolgte Auftrag ist klar festgelegt und mit präzisen Material-, Zeit- und Kostenvorgaben versehen. Das schließt spätere Streitigkeiten weitgehend aus. Im Allgemeinen wird der Vertrag nach VOB abgeschlossen. Somit sind auch Gewährleistungsansprüche und Fristen genau festgelegt. Das schafft für beide Vertragspartner Planungssicherheit.

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