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Berufsunfähigkeit: Tägliches Risiko für Handwerker

21.November.2011
Ein Gastartikel von: www.berufsunfaehigkeit.com

Berufsunfähigkeit tritt ein, wenn die zuletzt ausgeübte Tätigkeit bzw. der Beruf durch Krankheit, Unfall oder körperlichen Kräfteverfall nicht mehr ausgeübt werden kann. Eine Tatsache, die viele Lebensbereiche Betroffener berührt, denn mit der Berufsunfähigkeit einher geht in einem hohen Prozentsatz der Fälle auch ein finanzieller Einschnitt.
Wie sehen die Möglichkeiten zur Vorsorge und die Ursachen gerade für Handwerker im Einzelnen aus? Anders als das Gros der Selbständigen und Unternehmer, die nur im privaten Rahmen vorsorgen können, existiert für selbständige Handwerker ein gewisser Grundschutz. Hintergrund ist die Tatsache, dass Handwerker als Betriebsinhaber mit Eintrag in die Handwerksrolle zur Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtet sind.

Schutz gegen Berufsunfähigkeit

Aus dieser Tatsache heraus und dem Umstand, dass eine Befreiung erst nach dem Erreichen einer Beitragszeit von 18 Jahren (entspricht 216 Kalendermonaten) möglich ist, können selbständige Handwerker im Ernstfall die gesetzliche Erwerbsminderungsrente in Anspruch nehmen. Allerdings fallen die Leistungen hier mehr als dürftig aus, selbst wer die volle Erwerbsminderungsrente erhält, muss immer noch einen erheblichen Einkommensverlust verkraften. Eine Tatsache, die fast automatisch zu den Möglichkeiten der privaten Vorsorge führt. Hier ist aus Sicht der meisten Experten die private Berufsunfähigkeit die einzige Möglichkeit, um sich angemessen gegen das Risiko im Alltag zu wappnen. Der Grund: Die Berufsunfähigkeit deckt als einzige Versicherung alle möglichen Gefahrenbereiche ab. Neben Unfällen, die inzwischen bei der Berufsunfähigkeit nur noch wenige Prozent ausmachen, gehören zu den häufigsten Ursachen Krankheiten, wie Krebs, Infarkte, Erkrankungen des Bewegungsapparates und psychische Leiden. Und Statistiken belegen, dass Handwerksberufe durch die Belastungen am Arbeitsplatz durchaus von einem höheren Risiko der Berufsunfähigkeit betroffen sind.

Wie schützt die private BU-Versicherung

Der relativ weit gefasste Geltungsbereich einer Berufsunfähigkeitsversicherung ist aber nur ein Grund für deren herausragende Stellung. Ein zweiter Punkt betrifft die Kernleistung - eine Rente, die im Leistungsfall als Einkommensersatz dient. Damit soll der Versicherte die Kosten der Lebenshaltung weiter bestreiten können. Wesentliche Voraussetzung, um dieses Ziel zu erreichen, ist natürlich eine Anpassung der BU-Rente an den individuellen Rahmen. Dazu gehören nicht nur die allgemeinen Lebenshaltungskosten. Auch Zahlungsverpflichtungen aus Krediten, Versicherungen usw. müssen sich aus der Berufsunfähigkeitsrente decken lassen. Übrigens: Bei Eintritt der Berufsunfähigkeit erhalten Versicherte nicht nur die BU-Rente als Leistung, der Versicherer verzichtet auch auf die weitere Beitragszahlung.

Tipps zur Berufsunfähigkeitsversicherung

Immer wieder Thema im Zusammenhang mit der Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Beitrag. Dessen Höhe richtet sich nach dem Beruf des Versicherten und dessen Einstufung in Risikoklassen. Da Handwerker i. d. R. einem höheren Risiko ausgesetzt sind, fällt die Risikoklasse entsprechend aus.
Ein weiterer Aspekt betrifft Nachversicherung und abstrakte Verweisbarkeit. Letztere verschiebt das Gleichgewicht zuungunsten des Versicherten, ist daher zu meiden. Die Nachversicherungsgarantie ermöglicht nachträgliche Anpassungen der Rentenhöhe, etwa bei Anschaffung einer Immobilie oder Familienzuwachs.
Weitere Informationen finden interessierte Verbraucher unter: Berufsunfaehigkeit.com/berufsunfaehigkeitsversicherung/handwerker
Text: berufsunfaehigkeit.com

 


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